Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

THE LOVERS & LEADERS SPACES

Stand: August 2026

Willkommen bei THE LOVERS & LEADERS SPACES. Unsere Räume sind Orte für Begegnung, Zusammenarbeit, Kultur und gemeinsames Lernen. Wir legen großen Wert auf einen respektvollen Umgang miteinander, mit unseren Räumen und mit der Nachbarschaft. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen schaffen einen klaren Rahmen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und helfen dabei, die besondere Atmosphäre unserer Spaces langfristig zu bewahren.

Unsere Spaces sind keine klassischen Eventlocations. Sie wurden über viele Jahre mit großer Sorgfalt gestaltet und bestehen aus einer Vielzahl kuratierter Möbel, Kunstobjekte, Vintage-Stücke sowie individuell entwickelter Einrichtungs- und Audiokomponenten. Wir bitten alle Gäste, diese besondere Umgebung mit derselben Wertschätzung zu behandeln, mit der sie geschaffen wurde.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Buchungen, Vermietungen und Dienstleistungen der THE LOVERS AGENCY im Zusammenhang mit den Veranstaltungs- und Workshopflächen:

  • THE LOVERS & LEADERS SPACE
    Torstraße 101
    10119 Berlin

  • THE LOVERS SPACE
    Choriner Straße 20
    10435 Berlin

Sie gelten sowohl gegenüber Unternehmen (§14 BGB) als auch gegenüber Privatpersonen (§13 BGB), soweit keine individuell schriftlich vereinbarten Regelungen entgegenstehen.

2. Vertragsabschluss

Angebote der Vermieterin sind freibleibend.

Eine Buchung kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung per E-Mail oder durch Unterzeichnung eines Vertrages zustande.

Für mehrtägige Pop-Up-Nutzungen oder Sonderveranstaltungen kann zusätzlich ein gesonderter Nutzungsvertrag abgeschlossen werden.

3. Leistungsumfang

Die Vermieterin stellt die gebuchten Räumlichkeiten einschließlich der ausdrücklich vereinbarten Ausstattung zur Verfügung.

Nicht Bestandteil der Raummiete sind insbesondere:

  • Catering

  • Getränke

  • Servicepersonal

  • Veranstaltungsbetreuung

  • DJ-Technik

  • Custom Soundsystem

  • Hybridtechnik

  • Livestreaming

  • zusätzliche Workshoptechnik

  • weitere individuell angebotene Zusatzleistungen

Diese Leistungen können separat hinzugebucht werden.

4. Nutzung der Räumlichkeiten

Die Räumlichkeiten dürfen ausschließlich zum vereinbarten Zweck genutzt werden.

Nicht gestattet sind insbesondere:

  • private Partys

  • Hochzeiten

  • Clubveranstaltungen

  • politische Veranstaltungen

  • extrem laute Musikveranstaltungen

  • Veranstaltungen mit erhöhtem Sicherheitsrisiko

  • Nutzungen, die dem Charakter des Hauses widersprechen

Eine Änderung des Nutzungszwecks bedarf der vorherigen Zustimmung der Vermieterin.

5. Pflichten des Veranstalters

Der Veranstalter ist für die ordnungsgemäße Durchführung seiner Veranstaltung verantwortlich.

Er trägt insbesondere Sorge für:

  • die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften,

  • die Einhaltung behördlicher Auflagen,

  • die Einhaltung der zulässigen Personenzahl,

  • das Verhalten seiner Gäste, Mitarbeitenden, Künstler, Dienstleister und sonstigen Erfüllungsgehilfen,

  • die Einhaltung der Brandschutz-, Sicherheits- und Lärmschutzbestimmungen,

  • den sorgfältigen Umgang mit den Räumlichkeiten und deren Ausstattung.

6. Hausordnung und Verhalten

Die Veranstaltungsräume befinden sich in Wohnhäusern.

Alle Nutzer verpflichten sich daher zu besonderer Rücksichtnahme gegenüber Anwohnern und Nachbarn.

Insbesondere gilt:

  • Musik ist ausdrücklich willkommen und Bestandteil des Konzepts der Spaces.

  • Die Lautstärke ist jederzeit auf ein angemessenes Maß zu begrenzen.

  • Clubähnliche Beschallung ist nicht gestattet.

  • Ab 22:00 Uhr ist Musik auszuschalten.

  • Fenster zum Innenhof sind während Musikveranstaltungen geschlossen zu halten.

  • Gäste sind beim Verlassen des Gebäudes zu angemessenem Verhalten anzuhalten.

Die Vermieterin behält sich vor, Veranstaltungen bei erheblichen Verstößen gegen diese Regeln zu unterbrechen oder zu beenden.

7. Brandschutz und Sicherheit

Offenes Feuer, Kerzen, Pyrotechnik oder vergleichbare Brandquellen sind in sämtlichen Räumen untersagt.

Die Fluchtwege sind jederzeit freizuhalten.

Es bestehen zwei Rettungswege:

  • Ausgang zur Torstraße

  • Ausgang über Küche und Hinterhof zur Torstraße

Feuerlöscher sowie Sicherheitseinrichtungen dürfen weder entfernt noch verstellt werden.

8. Personenzahl

Die zulässige Personenzahl richtet sich nach der Art der Veranstaltung, den behördlichen Vorgaben sowie der jeweiligen Buchungsvereinbarung.

Richtwerte sind:

THE LOVERS & LEADERS SPACE

  • bis 60 Personen für Workshops, Meetings und vergleichbare Veranstaltungen

  • höhere Besucherzahlen sind bei ausgewählten Kulturveranstaltungen oder Pop-ups nach vorheriger Zustimmung möglich

THE LOVERS SPACE

  • bis maximal 25 Personen

9. Catering und Getränke

Die Küche ist Bestandteil der von der Vermieterin angebotenen Catering- und Serviceleistungen und keine frei nutzbare Selbstversorgerküche.

Eigenes Catering ist grundsätzlich nicht gestattet.

Das Mitbringen eigener Getränke ist ebenfalls nicht gestattet.

Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Vermieterin.

Je nach gebuchtem Cateringpaket umfasst die Leistung insbesondere:

  • Nutzung der Küche

  • Küchenequipment

  • Servicepersonal

  • Geschirr

  • Reinigung

  • Getränkeservice

10. Nutzung der Ausstattung

Die Räume sind hochwertig eingerichtet.

Viele Möbel, Leuchten, Kunstobjekte und Einrichtungsgegenstände sind Vintage-Unikate, Sonderanfertigungen oder Arbeiten von Künstlerinnen und Künstlern und besitzen teilweise einen erheblichen ideellen sowie wirtschaftlichen Wiederbeschaffungswert.

Diese Gegenstände sind pfleglich zu behandeln.

Ohne Zustimmung der Vermieterin dürfen insbesondere keine Veränderungen vorgenommen werden an:

  • Wänden

  • Decken

  • Beleuchtung

  • Pflanzen

  • Kunstobjekten

  • Vorhängen

  • Glasflächen

  • Schiebetüren

Bohrungen, Dübel, Nägel, Schrauben, Klebematerialien oder vergleichbare Befestigungen an Wänden und Decken sind grundsätzlich nicht gestattet, sofern sie nicht ausdrücklich genehmigt wurden.

11. Technik

Die vorhandene Veranstaltungstechnik ist sorgfältig zu behandeln.

Die Standardausstattung kann je nach Buchung unter anderem umfassen:

  • WLAN

  • Präsentationstechnik

  • Workshoptechnik

  • Bluetooth-Musikanlage

  • Beamer

  • Mikrofone

Die Bereitstellung des WLAN erfolgt als Serviceleistung. Ein Anspruch auf eine bestimmte Bandbreite oder eine störungsfreie Verfügbarkeit besteht nicht.

Das von der Vermieterin entwickelte Custom Soundsystem ist eine separat buchbare Zusatzleistung und nicht Bestandteil der regulären Raummiete.

Es handelt sich um eine individuell entwickelte Hörumgebung und nicht um eine klassische Beschallungsanlage.

Das System besteht teilweise aus:

  • hochwertigen Studio-Komponenten

  • Vintage-Lautsprechern

  • restaurierten Einzelanfertigungen

  • individuell entwickelten Lautsprechersystemen

  • analoger Audiotechnik

Die Bedienung erfolgt ausschließlich durch Mitarbeitende der Vermieterin oder nach ausdrücklicher Einweisung.

Eigenmächtige Umbauten, Änderungen, Verkabelungen oder das Anschließen eigener Audiotechnik an das System sind nicht gestattet.

Das Anschließen weiterer elektrischer Geräte oder Veranstaltungstechnik an die vorhandene Infrastruktur bedarf ebenfalls der vorherigen Zustimmung.

12. Geschirr

Je nach gebuchtem Cateringpaket stehen unterschiedliche Geschirrserien zur Verfügung.

Für einfache Verpflegung wird Standardgeschirr bereitgestellt.

Für hochwertige Lunches und Dinner wird hochwertiges portugiesisches Geschirr verwendet.

Beschädigungen oder Verluste werden zum Wiederbeschaffungswert berechnet.

13. Schäden und Haftung des Veranstalters

Der Vertragspartner haftet für sämtliche durch ihn, seine Mitarbeitenden, Gäste, Künstler, Dienstleister oder sonstige Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden.

Dies gilt insbesondere für Schäden an:

  • Mobiliar

  • Kunstwerken

  • Vintage-Einrichtung

  • Pflanzen

  • Glasflächen

  • Türen

  • Schiebetüren

  • Technik

  • Custom Soundsystem

  • Geschirr

  • Wänden

  • Decken

  • Beleuchtung

Da zahlreiche Einrichtungsgegenstände Einzelstücke oder Vintage-Objekte sind, richtet sich ein Schadensersatzanspruch gegebenenfalls nach dem tatsächlichen Wiederbeschaffungs- oder Restaurierungsaufwand.

14. Haftung der Vermieterin

Die Vermieterin haftet ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Für eingebrachte Gegenstände, Garderobe, Technik, Ausstellungsstücke oder sonstige Wertgegenstände des Veranstalters oder seiner Gäste übernimmt die Vermieterin keine Haftung, soweit keine gesetzliche Haftung besteht.

Die Vermieterin haftet ferner nicht für technische Störungen oder Ausfälle des Internetzugangs, der Stromversorgung oder bereitgestellter Technik, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für Einschränkungen der Veranstaltung, die sich aus behördlichen Auflagen, Nachbarschaftsschutz, Lärmschutzbestimmungen oder sonstigen gesetzlichen Vorgaben ergeben.

15. Versicherung

Der Veranstalter ist für einen angemessenen Versicherungsschutz seiner Veranstaltung selbst verantwortlich.

Soweit Art, Umfang oder Risiko der Veranstaltung dies erfordern, hat der Veranstalter eine geeignete Veranstaltungs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen.

Die Vermieterin ist berechtigt, vor Veranstaltungsbeginn einen entsprechenden Versicherungsnachweis zu verlangen.

Der Abschluss einer Versicherung entbindet den Veranstalter nicht von seiner gesetzlichen Haftung.

16. Foto- und Filmaufnahmen

Die Vermieterin darf Foto- und Videoaufnahmen der Räumlichkeiten für die eigene Unternehmenskommunikation erstellen.

Während Veranstaltungen erfolgen Aufnahmen ausschließlich nach vorheriger Abstimmung mit dem Veranstalter.

Die berechtigten Interessen des Veranstalters sowie der anwesenden Personen werden dabei berücksichtigt. Soweit Personen erkennbar abgebildet werden, sind die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

17. Marken und Außendarstellung

Die Namen

  • THE LOVERS SPACE

  • THE LOVERS & LEADERS SPACE

sowie Logos, Gestaltungselemente und Fotografien bleiben Eigentum der Vermieterin.

Eine Nutzung zu Werbezwecken ist ausschließlich im Zusammenhang mit der gebuchten Veranstaltung und nur in der vereinbarten Form zulässig.

Eine darüber hinausgehende Nutzung der Marken, Logos oder Gestaltungselemente bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

Die Vermieterin freut sich über eine Verlinkung auf Social Media, insbesondere unter @theloversandleadersspaces.

18. Haustiere

Haustiere sind grundsätzlich willkommen.

Die Verantwortung für Verhalten, Reinigung und eventuelle Schäden trägt ausschließlich der Halter.

19. Rückgabe der Räumlichkeiten

Die Räumlichkeiten sind nach Veranstaltungsende in einem ordentlichen Zustand zurückzugeben.

Die reguläre Endreinigung erfolgt durch die Vermieterin und wird gemäß Angebot oder Buchungsbestätigung berechnet.

Der Veranstalter ist verpflichtet,

  • persönliche Gegenstände und eingebrachtes Material vollständig zu entfernen,

  • Dekorationen, Werbemittel oder Installationen rückstandslos zu entfernen,

  • außergewöhnliche Verschmutzungen zu vermeiden,

  • Müll, der über das übliche Veranstaltungsaufkommen hinausgeht oder nicht Bestandteil der gebuchten Leistungen ist, nach Absprache selbst zu entsorgen oder die hierfür entstehenden Kosten zu übernehmen.

Entsteht durch außergewöhnliche Verschmutzungen, unsachgemäße Nutzung oder Beschädigungen zusätzlicher Reinigungs-, Reparatur- oder Instandsetzungsaufwand, kann dieser gesondert berechnet werden.

Mobiliar und Ausstattung sind grundsätzlich in der bei der Übergabe vorgefundenen Anordnung zurückzustellen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Auf- und Abbauleistungen durch die Vermieterin werden nach vorheriger Vereinbarung gesondert berechnet.

20. Hausrecht

Die Vermieterin übt während der gesamten Veranstaltung das Hausrecht aus.

Bei erheblichen Verstößen gegen diese AGB, gegen behördliche Auflagen oder gegen Anweisungen der Mitarbeitenden kann die Veranstaltung unterbrochen oder beendet werden.

21. Höhere Gewalt

Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse nicht durchgeführt werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Weitergehende Ansprüche bestehen nur, soweit gesetzlich vorgesehen oder individuell vereinbart.

22. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.

Es gilt ergänzend die auf der Website veröffentlichte Datenschutzerklärung.

23. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Berlin Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.

Individuelle Vereinbarungen sowie schriftlich geschlossene Verträge gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Falle von Widersprüchen vor.